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   VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22   

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VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22 (https://dejure.org/2022,1399)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26.01.2022 - 2 B 18/22 (https://dejure.org/2022,1399)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 2 B 18/22 (https://dejure.org/2022,1399)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22
    Die Voraussetzungen für die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 2 AsylG sind schon dann nicht gegeben, wenn neben den dort genannten Aufenthaltsmotiven asylrechtlich relevante andere vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind (Anschluss an BVerfG, z.B. Beschluss vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -).

    Auch die in § 30 Abs. 2 AsylG genannten Regelbeispiele für einen offensichtlich unbegründeten Asylantrag setzen ein Offensichtlichkeitsurteil voraus, also eine vollständige Erforschung des Sachverhalts und eine zu begründende sichere Überzeugung davon, dass nur die in dieser Vorschrift genannten Aufenthaltsmotive vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -, juris Rn 22 = Inf-AuslR 2002, 146).

    Die qualifizierte Asylablehnung nach § 30 Abs. 2 AsylG - als offensichtlich unbegründet - ist nur dann zulässig, wenn neben den in der Vorschrift genannten Aufenthaltsmotiven keine asylrelevanten anderen vorgetragen oder sonst ersichtlich sind (BVerfG, Beschluss vom 20.09.2001, a.a.O., Rn. 22; Marx, AsylG, 10. Aufl., § 30 Rn. 36).

    Abzustellen ist auf die Gründe für das Asylgesuch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2001, a.a.O.; Marx, a.a.O.).

  • VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879

    Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet nur aus wirtschaftlichen Motiven und

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22
    Deswegen und auch vor dem Hintergrund der allgemein angenommenen Vorverfolgung der Yeziden im Irak durch den IS in den Jahren 2014 bis 2017 ist auch nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin ihr Vorbringen offensichtlich lediglich grundlos vorgeschoben hat, um andere, nicht schutzrelevante Aufenthaltsmotive zu verdecken (vgl. zu diesem Kriterium VG München, Beschluss vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung der jüngeren Geschichte des Irak mit dem Erstarken des IS in den Jahren 2013 bis 2015, seinen rechtlich als Gruppenverfolgung anzusehenden grausamen und gewalttätigen Übergriffen auf die Yeziden, der Zurückdrängung des IS durch den irakischen Staat, Verbündete und eine Vielzahl paramilitärischer Gruppierungen in den Folgejahren und den seither schwelenden multiplen religiösen sowie ethnischen Konflikten im Irak sind subsidiäre Schutzansprüche für Menschen aus dem Nordirak gegenwärtig nicht offensichtlich ausgeschlossen (vgl. dazu auch VG München, Beschluss vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 -, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die verfügte Abschiebungsandrohung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99 = BVerfGE 94, 166).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22
    Darüber hinaus hat das Bundesamt keine hinreichend differenzierenden Feststellungen dazu getroffen, auf welche Region des Irak bei der Prüfung von Schutzansprüchen nach § 4 AsylG im konkreten Fall abzustellen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22
    Selbst die derzeit vorherrschende Rechtsprechung, die nicht mehr von einer Gruppenverfolgung ausgeht, beruht auf der Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln sowie einer umfassenden Würdigung der Sachlage und bezieht sich auf bestimmte Regionen des Irak, die in den konkreten Fällen nach den jeweils rechtlich zugrunde zu legenden Anknüpfungskriterien für die Prüfung der einzelnen Schutzansprüche maßgeblich sind (vgl. z.B. Nds. OVG, Beschluss vom 11.03.2021 - 9 LB 129/19 -, juris).
  • BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22
    Dies ist der Fall, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 19 ff. = InfAuslR 2020, 256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2021 - 9 A 2152/20

    Voraussetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22
    Zur Klärung der Frage, ob eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit vorliegt, bedarf es darüber hinaus aktueller Feststellungen zur Gefahrendichte für die Zivilbevölkerung in dem fraglichen Gebiet, die jedenfalls auch eine annäherungsweise Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits zu umfassen hat, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden; außerdem ist eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Beeinträchtigungen in der Zivilbevölkerung unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgungslage erforderlich (vgl. z.B. Nds. OVG, Beschluss vom 11.03.2021, a.a.O., Rn. 117; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.10.2021 - 9 A 2152/20.A -, juris Rn. 153 m.w.N.).
  • VG Hannover, 12.10.2022 - 12 B 3426/22

    Offensichtlich unbegründet; Subsidiärer Schutz

    Nach den zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig in dessen Beschluss vom 26.01.2022 (- 2 B 18/22 -, juris Rn. 10) setzt die Klärung dieser Frage angesichts der im Nordirak nach wie vor schwelenden multiplen religiösen sowie ethnischen Konflikte komplexe, auf aktuelle Erkenntnisse gestützte Feststellungen zur dortigen politisch-militärischen Lage sowie zur Gefahrendichte für die Zivilbevölkerung in dem fraglichen Gebiet voraus.
  • VG Hannover, 31.08.2022 - 12 B 3409/22

    Asylantrag; Erbil; Flüchtlingseigenschaft; Kurdistan-Irak; offensichtlich

    Nach den zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig in dessen Beschluss vom 26. Januar 2022 (- 2 B 18/22 -, juris Rn. 10) setzt die Klärung dieser Frage angesichts der im Nordirak nach wie vor schwelenden multiplen religiösen sowie ethnischen Konflikte komplexe, auf aktuelle Erkenntnisse gestützte Feststellungen zur dortigen politisch-militärischen Lage sowie zur Gefahrendichte für die Zivilbevölkerung in dem fraglichen Gebiet voraus.
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